Blogeintrag 29.10.2010 >
Immer mehr Deutsche verlieren das Vertrauen in die private Altersvorsorge, 20 Prozent der Berufstätigen haben schon ihre Verträge gekündigt oder die Beiträge gekürzt. Tatsächlich ist die Riester-Rente nicht für jeden geeignet. Was Sie unbedingt vor einem Abschluss beachten sollten.
Link zur Homepage >

Blogeintrag 05.02.2010 >
Kein Antrag: keine Förderung !
Viele Bürger - inbesondere diejenigen, die keine Steuerrückerstattung erwarten - tun sich schwer damit, wegen der Riester-Förderung eine Steuererklärung abzugeben.
Da ist es verständlich, dass zahllose Bürger es einfach nicht tun, sie geben keinen Förderantrag ab und verzichten damit auf die Förderungen ... dann kann man auch gleich auf den gesamten Riester-Vertrag verzichten !


Blogeintrag 01.02.2010 >
Damit Hochrechnungen besser aussehen, wird gerne mit falschen Lebenserwartungen kalkuliert - je weniger "Restlaufzeit" man für einem Menschen anrechnet, umso höher wird die Rente. Dumm nur, wenn man irgendwann auf realistische Zahlen umstellen muß, weil man sich die Fehlkalkulation nicht mehr leisten kann. Für die Fehler zahlt nie der Anbieter von Riester-Renten, sondern der Rentenempfänger ... ganz einfach mittels Rentenkürzung.

Blogeintrag 29.01.2010 >
Das VVG (Versicherungsvertragsgesetz) fordert eine weitgehende Offenledung der Kosten - trotzdem ist es für den Kunden fast unmöglich den Riester-Renten-Vertrag zu durchschauen. Je geringer der Steuervorteil ist, umso wahrscheinlicher ist es, dass die Kosten des Vertrages den Steuervorteil übertreffen. Die Förderungen wandern praktisch an den Riester-Renten-Anbieter.

Blogeintrag 26.01.2010 >
18% der Riester-Sparer verschenkten Zulage für 2007
Da müßte der Staat eigentlich Dankesbriefe verschicken, denn besser kann man die Staatsfinanzen langfristig nicht sanieren (Stichwort Nachhaltigkeit). Förderungen nicht abzuholen entbindet nicht von der Steuerlast auf die Auszahlung und Renten aus dem Riestervertrages !
FAZIT für diese 18%: Wahrscheinlich hohe Kosten, kaum Rendite, keine Förderung, aber volle Abzüge bei Auszahlung ... da kommt dann unter Umständen eine echte Minusperformance heraus !

Blogeintrag 22.01.2010 > Aus "Der freie Berater": 
Fördermittel für die Riester-Rente sind "eher geliehenes als geschenltes Geld" Die Rente muß im Alter versteuert werden.

Blogeintrag 02.09.2009 > Tipp zum ergooglen: Die Riester-Lüge vom 28.07.2009. Ein Artikel aus der Wirtschaftswoche von Niklas Hoyer und Martin Gerth.

Riestern lohnt sich für jeden, trommeln Banken, Versicherer und Politiker. Doch in Wahrheit kann die Riester-Rente für Sparer sogar zum Verlustgeschäft werden. Für wen sie sich lohnt – und für wen nicht ...

Blogeintrag 12.08.2009 > Warum private Altersvorsorge scheitern muß
Hier der Link zur ARD-Sendung PLUSMINUS:   SENDUNG ANSEHEN

Blogeintrag 31.07.2009 > Es gibt einen AMPELCHECK von der Verbraucherzentrale Hamburg, die bewerten verschiedene Punkte im Ampelsystem ...
Grün bedeutet dabei "gut", gelb bedeutet "neutral" und rot bedeutet "schlecht". Hier das Ergebnis für den Riester-Versicherungsvertrag:

Was hat Ihr Versicherungsvertreter nur gemeint, als er gesagt hat, der Riestervertrag wäre sehr sinnvoll für Sie ?
Die Farbe grün sehen hier nur die Farbenblinden.


Blogeintrag 21.04.2009 > Wie wir soeben in cash-online lesen, haben etwa 20%  der Riester-Sparer die Zulagen nicht beantragt.
Das wiederum hat eine Analyse von dem Finanzdienstleister "Delta Lloyd" ergeben und deckt sich mit unseren Vermutungen.
Unter dem Strich entgehen so den betroffenen Riester-Sparer rund 400 Millionen Euro ... den Finanzminister freut´s.
Und die Betroffenen dürfen am Ende trotzdem die Rentenzahlung versteuern, auch wenn sie keine Förderung bekommen haben.

Blogeintrag 15.04.2009 > Viele machen es wegen der Zulagen und vergessen dann, diese zu beantragen.

Eintrag vom 05.02.2009
Um es noch einmal deutlich zu sagen, ein Riestervertrag ist keine zusätzliche Rente, sondern lediglich ein Lückenschluss! Mit der Rentenreform wurden massive Rentenkürzungen beschlossen und lediglich diese Kürzungen werden mit einem Riestervertrag geschlossen. Die grundsätzliche Rentenlücke (Differenz aus letztem Nettoverdienst und erster Rentenzahlung) ist und bleibt auch nach "Riester" bestehen.

Das muß man wissen, sonst wiegt man sich in falscher Sicherheit !

Wenn man die Zulagen nicht beantragt, verfallen Sie nach einer gewissen Frist und ohne Zulagen (teilweise sogar mit Zulagen) lohnt sich ein Riestervertrag nicht. Wie ich einer Pressemitteilung entnehme, berichtete die FAZ, dass für 2004 rund 1 Million Zulagenberechtigte ihre Zulage nicht beantragt haben.
Übrigens: Wer zu Beginn auf die Zulagen verzichtet, muß am Ende trotzdem alle bekannten und mit dem Produkt "Riesterrente" verbundenen Nachteile in Kauf nehmen.

Blogeintrag 11.04.2009 > Frohe Ostern ... und lassen Sie sich keinen Riester-Vertrag ins Nest legen ...
... jedenfalls dann nicht, wenn Sie zu den 90% gehören, für die es sich nicht lohnt.

Blogeintrag 06.04.2009 > Wasser auf die Mühlen ... "Wohn-Riester-Darlehen" sind teurer also normale Kredite !
Was es so alles gibt - jetzt lese
ich, dass nach Berechnungen von "Finanztest" die Top-Zinskonditionen von "Wohn-Riester-Darlehen" im Schnitt um 0,4% teurer sind, wie gewöhnliche Hypothekendarlehen. Das gibt einem schon ein komisches Gefühl, wenn Förderungen direkt in Form von höheren Zinsen an die Bank gehen.

Blogeintrag 30.03.2009 > Wenn man keinen "Riester" abschliessen soll - was ist die Alternative ?

Der Leitsatz "Ich möchte die Macht über mein Vermögen behalten" läßt nur eine begrenzte Auswahl von Alternativen zu:
Lebens- und Rentenversicherungen oder Fondspolicen der dritten Schicht oder direkte Investmentsparverträge sind wohl die einzigen Lösungen die eine gewisse Macht über das eigene Vermögen erlauben.
Die Kröten, die man schlucken muß sind dann: Der Sparer hat keinen Schutz im Falle "Hartz4" und bekommt keine Förderungen, dafür kann er aber mit seinem Vermögen machen, was er will (verschenken, verzocken, ins Auland gehen, vererben, u.s.w.).

Blogeintrag 19.03.2009 > Ausser Spesen nix gewesen

Insbesondere zahlreiche Lebens- und Rentenversicherungslösungen sind durch hohe Kostenbelastung für den Riestervertrag ungeeignet. Sieht man sich nach einigen Jahren einmal bewusst an, was im Vertrag angekommen ist und vergleicht das mit den eingezahlten Beiträgen, so kommt Verwunderung auf. Häufig reichen die geringen (da konservativen) Guthabenzinsen auch mit "zinseszins" nicht aus, um die hohen Kosten wieder einzufahren. Wenn dann noch die Versteuerung der Rente beginnt, und die Inflation berücksichtigt wird, hat man eine deutliche Minusrendite erwirtschaftet. Drum prüfe, wer sich lange bindet ....

Blogeintrag 25.02.2009 > Testurteil sehr gut, aber in der Realität schlecht
Wer einen Investmentriester abschliesst, sollte auch wir eine Investmentprofi handeln.
Inbesondere wenn man mit den Märkten eine bessere Rendite erwirtschaften möchte, ist es sinnvoll auch professionell zu handeln - zum Beispiel antizyklisch. Sogar ein Laie versteht recht schnell, Aktien zu kaufen wenn sie billig sind ist langfristig ein gutes Geschäft! Leider sind selbst mit gut getestet Investmentgesellschaften nicht in der Lage langfristige Anlagestrategien umzusetzen. Wie ich soeben aus einem FAZ-Artikel erfahre, ist der Aktenanteil für rund einfünftel der durchschnittlichen 49-jährigen (und älteren) auf null Prozent gesenkt worden. Ich gehe einmal davon aus, dass sich die Märkte bis zum Rentenbeginn deutlich erholen - davon profitieren leider nicht die Riestersparen in diesem Riestervertrag. (Wie antizyklisches Handeln funktioniert erfahren Sie unter www.antizyklisch.info)

Blogeintrag vom 22.02.2009 > Die schwangere Frau und der Riestervertrag
Wenn sich die schwangere Frau in der Fernsehwerbung über den Bauch streichelt und einen Wohn-Riester-Vertrag abschliessen möchte, dann frage ich mich: Weiss diese umsichtige Mutter nicht, dass Ihre Nachkommen keinen Cent der Förderung behalten dürfen ? Würde diese Frau tatsächlich einen Wohn-Riester abschliessen, wenn Sie das wüsste ? Wir sind da skeptisch und bezweifeln es. Wir empfehlen in der Regel einen Verzicht auf Förderungen, dafür behält man die Macht über das eigene Vermögen !

Blogeintrag vom 12.02.2009

...und wenn man doch einmal in Not gerät? Das Instiut für Finanzdienstleistung hat recherchiert, dass Notlagen während der Ansparphase in eine Riester-Rente einen finanzellen Supergau bedeuten könnte. Dieser Fall scheint bisher gesetzlich nicht einwandfrei geregelt zu sein. Wer aus Not an das Guthaben muß, wird wohlmöglich doppelt bestraft. (Stichworte: Rückforderung von Förderungen, Zinsforderungen auf Förderungen, offene Kosten durch Versicherer, nachgelagerte Versteuerung des geringen Restguthaben).
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Aktuell >  Eintrag vom 09.02.2009
Das System "Wohn-Riester" ist keine geschenkte Förderung, vielmehr ist am Ende - also mit Eintritt in die Rente - ein geldwerter Vorteil (für die dann ersparte Miete) zu versteuern und an den Staat zu bezahlen. Mit Wohn-Riester erschaffenes Wohneigentum ist im eigentlichen Sinne kein "Eigentum", denn der Staat hängt dazwischen und die Vererbung auf die Kinder führt zu (ggfls erheblichen) Steuerbelastungen.